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Welche digitalen Reha-Nachsorge Angebote gibt es?
Digitale Reha-Nachsorge
Beschreibung
Digitale unimodale Programme die online und/oder telefonisch durchgeführt werden.
Umfang LiVi-RENA
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1 Aufnahmegespräch (1:1), 50 Minuten
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max. 25 Gruppentermine, max. 90 Minuten
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1 Abschlussgespräch (1:1), 50 Minuten
Umfang DE-RENA & DE-RENA 2.0
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Begleitung bis zu 6 Monate nach dem Ende der Reha mittels der DE-RENA App
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Monatliche Coaching-Telefonate
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2-wöchentliche Fragebögen in der App
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richtet sich an Rehabilitanden*innen mit depressiven Störungen
Anbieter
Anerkannte medizinische Reha-Einrichtungen + anerkannte Psychotherapie-Praxen
Durch die digitale Reha-Nachsorge LiVi-RENA und DE-RENA entstehen neue Möglichkeiten, Rehabilitanden optimal nach der Reha zu unterstützen.
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LiVi-RENA®; für zugelassene Psychotherapeut*innen, kostenpflichtig, unbefristet
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DE-RENA 2.0, für zugelassene Psychotherapeut*innen, unbefristet
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DE-RENA; für med. Rehabilitationskliniken; unbefristet
Psychosomatische
digitale Reha-Nachsorge
Für Rehabilitand*innen interessant, die aus diesen Gründen keinen Platz vor Ort erhalten:
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Pandemie
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Keinen Platz innerhalb von 45 Minuten Fahrtzeit
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Immobilität
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Beruflichen Gründe (zum Beispiel Schichtarbeit)
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Familiäre Gründe (zum Beispiel Betreuungssituation)
Die DRV ermöglicht eine Anerkennung von Online-Angeboten durch bereits zugelassene Reha-Nachsorge-Anbieter*innen. Diese Angebote sind für die Psychosomatik von zugelassen.
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LiVi-RENA®; für zugelassene Psychotherapeut*innen, kostenpflichtig, unbefristet
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DE-RENA 2.0; für zugelassene Psychotherapeut*innen, unbefristet
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DE-RENA; für med. Rehabilitationskliniken; unbefristet
LiVi-RENA®
LiVi-RENA® ist digital und ist dadurch ortsungebunden.
Konzeptionell orientiert sich LiVi-RENA® an dem Rahmenkonzept
Psy-RENA®.
Die Kommunikation per Videoübertragung ermöglicht einen Austausch, wie bei einem Treffen vor Ort.
Konzeptionell orientiert sich LiVi-RENA® an dem Rahmenkonzept
Psy-RENA®.
Die Kommunikation per Videoübertragung ermöglicht einen Austausch, wie bei einem Treffen vor Ort.
DE-RENA und DE-RENA 2.0
Das digitale Reha-Nachsorgekonzept DE-RENA basiert auf dem Ansatz des zeitlich- und örtlich flexiblen Selbstmanagements und besteht aus einer App, über die Rehabilitand*innen ihre in der Reha erlernten Verhaltensänderungen festigen. Zusätzlich werden die Rehabilitand*innen mit regelmäßigen Telefonaten/Video-Calls von ihrem Psychotherapeuten/ihrer Psychotherapeutin begleitet.
DE-RENA wird bereits von ausgewählten Rehakliniken als digitales Reha-Nachsorgekonzept angeboten. DE-RENA 2.0 können anerkannte Psychotherapie-Praxen ab sofort ihren Nachsorgepatient*innen anbieten. Der Umfang ist in beiden Konzepten identisch:
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Begleitung bis zu 6 Monate nach der Reha mittels der DE-RENA App
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Monatliche Coaching-Telefonate
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2-wöchentliche Fragebögen in der App
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richtet sich an Rehabilitanden*innen mit depressiven Störungen
In 3 Schritten
zur digitalen Reha-Nachsorge
1.
Teilnahme an einem Qualifikationsseminar LiVi-RENA® und/oder DE-RENA
2.
Beantragung der Zulassung als digitale Reha-Nachsorge-Anbieter*in bei Ihrem regionalen DRV Träger. Ganz einfach per E-Mail mit folgenden Informationen: Ihre Wahl der Anwendung, Teilnahmebestätigung des Qualifikationsseminars, Bitte um schriftliche Bestätigung einer Zulassung.
3.
Vertrag mit dem Anbieter LiVi-RENA® oder DE-RENA schließen
Wir unterstützen Sie bei der Zulassung zur digitalen Reha-Nachsorge
Rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Psy-RENA® Termine mittels Video-Chat
durchführen - auch das ist möglich
Zunächst befristet bis zum 31.12.2023
Gruppensitzungen
Die Durchführung von Psy-RENA mittels Video-Chat ist im Rahmen der befristeten Öffnungsstrategie bis zum 31.12.2023 möglich. Nur von der DRV zugelassene Videodienstanbieter dürfen benutzt werden. Psy-RENA darf aus Gründen des Datenschutzes nicht über Zoom oder andere gängige Videodienstanbieter angeboten werden!
Weitere Bedingungen für Video-Termine:
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Rehabilitand*innen müssen für Psy-RENA® per Video eine Einwilligung abgeben.
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Die Videokonferenz muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten.
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Die Videokonferenz muss vertraulich und störungsfrei verlaufen und darf nicht aufgezeichnet werden.
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Der Klarname der Rehabilitand*innen muss für die Praxis erkennbar sein.